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| Sie sind hier: Redebeiträge · 2009/2010 / 8/4 Innovation | ||||
| 8. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages am 21. Januar 2010 zu TOP 4, Drs. 5/975 "Innovationsgutscheine in Sachsen einführen", Antrag der Fraktionen CDU und FDP "
-Es gilt das gesprochene Wort-
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
im kürzlich erschienenen Technologiebericht des Freistaates wurde eines deutlich: kleine und mittlere sächsischer Unternehmen (KMU) in Sachsen forschen zu wenig, ich zitiere:
„Weniger stark ausgeprägt sind hingegen die privatwirtschaftlichen FuE-Aktivitäten in den Unternehmen selbst, was zum einen auf die spezifische Struktur der sächsischen Industrie zurückzuführen ist, zum anderen aber auch auf die bekannten KMU-typischen Schwierigkeiten in der Finanzierung von FuE. […] Hierfür gibt es zwar schon eine Vielzahl von Förderprogrammen (des Bundes sowie des Landes). Zu prüfen wäre jedoch, inwieweit diese noch zielgerichteter ausgestaltet werden können.“ (Zitat Ende)
Gleichzeitig bietet die Übertragung der Technologieförderung vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zum Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) die Chance bzw. Notwendigkeit zur strategischen Neuausrichtung und Kurskorrektur.
Versuchen wir, den vorliegenden Antrag als ersten Versuch zu werten, können wir nur hoffen, dass die Staatsregierung künftig noch etwas mehr bietet. Denn eine Förderstrategie sucht man in Sachsen nach wie vor vergeblich. Die Staatsregierung hat das Thema in den vergangenen Jahren sträflich vernachlässigt und nichts weiter produziert als heiße Luft und Richtlinien, die mehr schlecht als recht funktionieren.
Dabei ist hier jedem klar, dass wir dringend etwas tun müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft auch zukünftig zu fördern. Mit zahlreichen Anfragen, Anträgen und Fachgesprächen habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen und lösungsorientierte Vorschläge zu unterbreiten.
Ich habe mir dabei den Mund fusslig geredet und habe in Zwiegesprächen viel Zustimmung – auch aus den anderen Fraktionen und von Unternehmern – erhalten. Doch immer wenn es darum ging, hier im Hohen Hause eine Entscheidung herbeizuführen, waren Koalitionsfrieden und Fraktionsdisziplin wichtiger als sachliche Politik. Von der Verweigerungshaltung der Staatsregierung möchte ich an dieser Stelle gar nicht weiter sprechen, die kennen Sie ja von vielen anderen Themen.
Meine Damen und Herren, nun schlägt die Koalition also Innovationsgutscheine vor, mit denen kleine und mittelständische Unternehmen unkompliziert Leistungen von Forschungseinrichtungen in Anspruch nehmen können. Dieses Gutscheinmodell ist nicht neu, denn als erstes Bundesland erprobt Baden-Württemberg seit 2008 dieses Förderinstrument. Noch länger existiert diese Form der Unterstützung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen in Irland, Österreich und den Niederlanden.
Und, um nicht lange um den heißen Brei herumzureden: Wir Grünen unterstützen die Idee der Innovationsgutscheine, nicht zuletzt, weil wir sie im Wahlkampf 2009 bereits selbst gefordert haben!
Aber, meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Ein Allheilmittel sind diese Gutscheine nicht. Und zwar aus mindestens zwei Gründen:
Als Technologiemittler wurden im Freistaat einstmals die Technologie- und Gründerzentren aufgebaut. Doch spätestens seit 1. Januar 2007, mit Inkrafttreten der aktuellen Technologietransfer-Richtlinie, wurde den Technologie- und Gründerzentren die Arbeitsgrundlage entzogen. Die Unternehmen müssen sich seither selbst um den Technologietransfer kümmern, was diesen fast vollständig zum Erliegen brachte. Offensichtlich war die Richtlinie schlicht nicht praktikabel, der bürokratische Aufwand zu hoch und das Bewilligungsverfahren zu lang.
Erst seit die Staatsregierung zu Beginn des letzten Jahres noch einmal nachgebessert hat, gibt es ein paar Anträge, die das vorhandene Budget aber nicht annähernd ausschöpfen. An dieser Situation ändert auch die Selbstbeweihräucherung der Staatsregierung nichts, die im letzten Wirtschaftsausschuss ihr Versagen als „hervorragend“ verklärte.
In der schriftlichen Stellungnahme auf unseren Antrag „Die Zukunft der Technologieförderung im Freistaat Sachsen“ (Drs 5/497) finden sich Zitate wie: „Die bisherige erfolgreiche Förderung […] wird fortgesetzt. Die Staatsregierung behält sich dabei Änderungen der Richtlinien vor.“
Solche inhaltsleeren Phrasen sind nichts anderes als ein Armutszeugnis. Es zeugt von Ideenlosigkeit und Arroganz gegenüber dem Parlament! Will oder kann es die Staatsregierung nicht besser?
Meine Damen und Herren, ich fasse abschließend noch einmal zusammen:
Wir Grüne werden dem Antrag zustimmen, denn Innovationsgutscheine können ein sinnvoller Baustein zur Stärkung unternehmensnaher Forschung und Entwicklung sein. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Staatsregierung endlich grundlegende Gedanken zu ihrer Förderstrategie macht. Davon kann bisher aber leider nicht die Rede sein.
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| Michael J. Weichert, MdL ·
Bündnis90/Die Grünen ·
Regionalbüro Leipzig ·
Thomaskirchhof 20 · 04109
Leipzig Telefon 03 41 - 2 25 58 82 · Fax 03 41 - 2 25 58 99 |